Corona-Ampel im Landkreis auf Stufe „rot“ -> neue Regeln ab 26.10.2020
Die folgenden genannten Informationen stammen von der Seite des Landkreises Hof >>hier klicken
Welche Regeln gelten nun für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof?
- Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder fünf Personen privat (bei Anlässen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) oder im öffentlichen Raum treffen
- Eine Maskenpflicht gilt im Unterricht an allen Schulen sowie Hochschulen
- Ab 22 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken)sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen
- Weiterhin gilt: dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen
2. Ab wann gelten die Regeln?
- Die Regelungen treten entsprechend der Verordnung des Freistaates am morgigen Montag (26.10.2020) in Kraft.
3. Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?
- Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 50 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe gelb.